Allgemeine Regeln:
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. Dauerkarte akzeptieren Sie die Besucherordnung.
Die Eintrittskarte ist während des Aufenthaltes im Tierpark Altenfelden aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuweisen. (Keine Rückerstattung des Eintrittspreises bei schlechtem Wetter)
Eltern bzw. Aufsichtspersonen haben im gesamten Tierparkgelände permanente Aufsichtspflicht.
Der Parkaufenthalt ist in den Monaten März bis Oktober bis längstens 19.00 Uhr erlaubt. In den Monaten November bis Februar bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 18.00 Uhr. Der Aufenthalt im Tierparkgelände ist nur an den Öffnungstagen während den Öffnungszeiten gestattet, auch für Jahreskartenbesitzer.
Den Weisungen der Tierpark-Mitarbeitern ist unbedingt Folge zu leisten. Der Mitarbeiter ist berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Tierpark zu verweisen.
Besuch mit Hund:
Hunde an der kurzen Leine sind außerhalb der Gatter erlaubt. In den gekennzeichneten Freigehegen (Rotwild) sind Hunde ausnahmslos verboten.
Hunde sind an der kurzen Leine zu führen. Sie können sich an der Kassa eine Hundeleine ausleihen.
Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin trägt die alleinige Haftung für eventuell entstandene Schäden, die durch den Hund entstehen und muss für solch entstandene Schäden aufkommen.
Werden Sie mit einem Hund innerhalb eines Geheges angetroffen, können Sie von einem Mitarbeiter aufgefordert werden das Gehege zu verlassen. Bei Widersetzen oder Wiederholten Aufenthalt in einem Gehege können Sie Mitarbeiter des Tierpark Altenfelden des Zoo verweisen. Sie bekommen den Eintrittspreis nicht erstattet.
Bitte entsorgen Sie den Kot ihres Hundes. Plastikbeutel sind an der Kasse erhältlich.
Andere Tierarten dürfen wegen der Sicherheit und Gesundheit unserer Zootiere nicht mitgebracht werden.